- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
- Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Garantieerklärungen, der Ausschluss, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge erlangen für uns Verbindlichkeit erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit Auslieferung der Ware.
- Preisangaben verstehen sich ab Lager zuzüglich der Kosten der Verpackung und Versendung sowie gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Im Fall nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sind wir zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, wir haben die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Nichtlieferung zu vertreten.
- Soweit der Kunde Unternehmer ist , erfolgt der Versand der Ware auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportbeauftragten auf den Kunden über.
- Bei Lieferung von Pflanzen unter 5 Grad Celsius Außentemperatur geht die Gefahr von Frostschäden auf den Kunden über.
- Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto an.
- Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur in Ansehung unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder im Rechtstreit entscheidungsreifer Forderungen zu. Ein etwaiges gesetzliches Zurückbehaltungsrecht, beispielsweise wegen Mängel der Sache, steht dem Kunden nur in Ansehung solcher Forderungen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer stammen; ein etwaiges gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht des Kunden gem. § 320 Bürgerliches Gesetzbuch bleibt unberührt. Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, oder handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die vorstehend beschriebenen Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden auf solche seiner Forderungen beschränkt, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder im Rechtstreit entscheidungsreif sind.
- Alle von uns gelieferten Waren (im folgenden auch „Vorbehaltsware“ genannt) bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum. Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit, oder handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so bleibt die Vorbehaltsware bis zur Begleichung aller unserer Zahlungsforderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung.
- Der Kunde ist ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Forderungen aus solchen Weiterveräußerungsgeschäften nach Maßgabe der Ziffer 6.3 auf uns übertragen werden können.
- Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang unserer Sicherung wie die Vorbehaltsware. Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten oder Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entspricht.
- Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. neuen Sache einzuziehen. Eine Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung an Dritte, auch im Rahmen eines echten Factoring Vertrages, ist dem Kunden nicht gestattet.
- Wir können die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gem. Ziffer 6.2 und die Ermächtigung zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gem. Ziffer 6.4 bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Kunden sowie im Fall eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder in sonstigen Fällen beträchtlicher Kredit und Vertrauenswürdigkeit des Kunden widerrufen. Im Falle des Widerrufs der Weiterveräußerungs- bzw. Einziehungsermächtigung ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns unverzüglich zu unterrichten und uns alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Außerdem ist er in diesem Falle verpflichtet, etwaige Sicherheiten, die ihm für Abnehmerforderungen zustehen, an uns herauszugeben bzw. zu übertragen.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Kalendertagen nach Ablieferung zu rügen. Ist der Kunde Kaufmann und der Kauf für ihn ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde in Abweichung von Satz 1 sämtliche Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Ware bei Ablieferung erkannt werden oder erkennbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Ablieferung, zu rügen; sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen, zu rügen. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige entfallen jegliche Mängelrechte des Kunden für den betreffenden Mangel.
- Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, so gilt Folgendes: Etwaige Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
- Soweit wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung – wegen eines Mangels zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe der Ziffer 8 beschränkt.
- Etwaige Rückgriffsansprüche des Kunden gem. § 478 Bürgerliches Gesetzbuch bleiben unberührt. Soweit wir im Rahmen eines solchen Rückgriffs nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe der Ziffer 8 beschränkt.
- Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, so gilt Folgendes: Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht (1) bei Vorsatz oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels, (2) bei Abweichung von etwaigen von uns gem. § 443 BGB übernommenen Garantie sowie (3) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die die Mangelhaftigkeit des Bauwerks verursacht hat. Die vorgenannte einjährige Verjährungsfrist findet auf Schadensersatzansprüche wegen Mängeln auch dann keine Anwendung, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit beruht oder es sich um Personenschäden handelt oder wir aus unerlaubter Handlung haften. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung etwaiger Rückgriffsansprüche gem. § 479 Bürgerliches Gesetzbuch sowie über die Verjährungs- und Ausschlussfristen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
- Eine Garantie für die Haltbarkeit gelieferter Pflanzen wird nicht übernommen. Eine Garantie für eingelagerte, zu überwinternde Pflanzen wird nicht übernommen.
- Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Personenschäden haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde deshalb vertrauen können muss, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt auf solche Schäden, die für uns bei Vertragsabschluss nach Art und Umfang voraussehbar waren. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Ersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
- Eine etwaige gesetzliche Haftung wegen des Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Die in dieser Ziffer 8 genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine etwaige Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Kunden.
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg.
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten. Wir sind berechtigt, anstelle des Gerichts des vorstehend vereinbarten Gerichtsstands jedes andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.